Mieterlexikon

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Abfall- und Sperrmüllkalender

Den aktuellen Abfallkalender finden Sie auf der Seite der EGLZ mbH

Abrechnung der Betriebskosten

Muss innerhalb der nächsten 12 Monate nach der Abrechnungsperiode erfolgen, die Abrechnung muss folgende Mindestangaben enthalten: eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe des Verteilerschlüssels, die Berechnung des Anteils des Mieters, den Abzug der Vorauszahlungen des Mieters.

Anzeigepflicht

Die Obhutspflicht über die Mietsache verpflichtet den Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, wenn sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache zeigt, wenn eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich wird oder sich ein Dritter ein Recht an der Sache verschafft.

Bagatellschäden

Sind gesetzlich nicht geregelt. Die in den meisten Mietverträgen enthaltenen „Kleinreparaturklauseln“ verpflichten jedoch den Mieter zur Durchführung von kleineren Verschleißreparaturen. Diese Klausel ist aber nur wirksam, wenn sie sowohl eine gegenständliche (Schäden an Installationsgegenständen für Elektrizität = Steckdosen, Schalter,…; Schäden an Fenster- und Türverschlüssen = Fensterriegel; …) als auch betragsmäßige Begrenzung (bestimmter Höchstbetrag i. d. R. maximal 75 EUR bzw. Anteil an der Jahresmiete i. d. R. 8 %) enthält.

Balkon

Zur Wohnfläche gehört auch die Grundfläche des Balkons. Sie ist i. d. R. zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen (§ 4 Nr. 4 BetrKV).

Belästigung

Siehe –> Störung des Hausfriedens

Betriebskosten

Betriebskosten sind die Kosten, welche dem Eigentümer durch das Eigentum am Objekt laufend entstehen. Welche Betriebskostenarten zusätzlich zur Miete anfallen, regelt die Betriebskostenverordnung.

Bonität

Kreditwürdigkeit eines Schuldners

Bruttokaltmiete

Ist die Miete, welche die kalten Betriebskosten (ohne Heizung und Warmwasser) enthalten. Nicht enthalten sind z.B. ein Untermietzuschlag oder Teilgewerbezuschlag sowie andere Zuschläge zur Miete.

Siehe auch –> Kalte Betriebskosten und warme Betriebskosten

Eigennutzung

Gilt für Wohnungseigentum:
Haben Sie Wohneigentum erworben, können Sie die Wohnung als Eigennutzer selbst beziehen oder Sie haben die Möglichkeit, diese als Kapitalanlage zu nutzen und diese zu vermieten.

Eigentümerversammlung

Gilt für Wohnungseigentum:
Ist ein beschlussfassendes Organ. Die Eigentumsverwaltung ist mindestens einmal im Jahr verpflichtet, eine ordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen

Einbauten oder Einrichtungen

Sind bewegliche Sachen, die der Mieter mit der Mietsache körperlich verbunden hat, die aber trotz ihrer Verbindung als zusätzliche Einrichtungen gewertet werden (z.B. Beleuchtungseinrichtungen, vom Mieter verlegter Teppichboden, Rollläden). Eine vorherige Zustimmung des Vermieters ist i. d. R. nicht erforderlich. Der Mieter ist daher erst bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Herstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet.

Einzugsermächtigung

Die Miete ist eine sog. Bringschuld, d. h. der Mieter hat die Miete auf seine Gefahr und seine Kosten dem Vermieter zu übermitteln. Beim Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Mieter nur dem Zahlungsempfänger (Vermieter) eine Einzugsermächtigung, während er gegenüber seiner Bank keine Erklärung über den Einzug der Forderung abgibt.

Fälligkeit der Miete

Bei der üblichen monatlichen Mietzahlung ist die Miete für Wohn- und Geschäftsräume spätestens am dritten Werktag des jeweiligen Kalendermonats zu entrichten. Mit Ablauf des dritten Werktages gerät der Mieter bei Nichtzahlung automatisch, d. h. ohne Mahnung in Verzug.

Familienangehörige

Familienmitglieder können mit Ihnen als Mieter einen gemeinsamen Haushalt führen. Dazu zählen Ehepartner, Eltern und Kinder, nicht jedoch Geschwister und entfernte Verwandte. Letztere wären als Untermieter anzusehen. Wird ein Angehöriger oder Gast für mehr als sechs Wochen bei Ihnen aufgenommen, müssen Sie dies dem Vermieter mitteilen.

Feiern

Feiern sind meist lustig, außer für die Nachbarn! Nehmen Sie deshalb bitte Rücksicht auf Ihre Nachbarn.
Von 22 bis 6 Uhr dürfen Ihre Nachbarn nicht durch Lärm gestört werden. Die weit verbreitete Meinung, dass einmal im Monat auch nach 22 Uhr Lärm OK ist, ist FALSCH.
Informieren Sie Ihre Nachbarn rechtzeitig, wenn Sie eine Feier veranstalten möchten. Allein die Information an die Nachbarn reicht oft aus um Ärger vorzubeugen. Dennoch ist Rücksichtnahme geboten, denn die vorherige Absprache bedeutet noch lange nicht, dass Ihre Nachbarn nicht früh raus müssen und den Lärm akzeptieren.

Siehe auch –> Lärmbelästigung

Fernwärme

Eine Lieferung von Fernwärme liegt vor, wenn der Lieferant durch eine von ihm betriebene Heizzentrale Gebäude oder ganze Stadtteile über ein eigenes Versorgungsnetz mit Wärme versorgt.

Feuchtigkeit

In der Wohnung schlägt sich in der Regel an den Wänden, insbesondere in Ecken und hinter Möbelstücken nieder und führt zu Schimmelbildung sowie im weiteren Verlauf zu Schäden an Putz und Mauerwerk. Ein Mietminderungsrecht kommt in Betracht, wenn ein Mangel der Mietsache vorliegt, also die Tauglichkeit der Wohnung erheblich gemindert ist bzw. die Bildung des Schimmelbefalls nicht auf ein vertragswidriges Verhalten (unzureichendes Lüften der Wohnung) zurückzuführen ist. Der Umfang des Minderungsrechtes hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Garage

Bei der Vermietung einer Garage bzw. eines Stellplatzes finden die Schutzvorschriften für Wohnraum (bzgl. Kündigung, Mieterhöhungen) keine Anwendung. Hier gelten die individuellen bzw. vertraglichen Vereinbarungen.

Gartennutzung

Ohne ausdrückliche vertragliche Regelung gilt der Garten nur bei einem Einfamilienhaus als mitvermietet. Bei Mehrfamilienhäusern haben die Mieter ein Recht zur Gartenbenutzung nur, soweit der Mietvertrag dies ausdrücklich bestimmt oder der Vermieter diesem durch ein langjähriges vorbehaltloses Dulden entspricht. Die Pflege des Gartens ist grundsätzlich Sache des Vermieters. Die entstehenden Kosten können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.

Gas- Etagenheizung

Hier handelt es sich um eine Heizungsanlage, bei der Heizwärme für eine Wohnung erzeugt wird. Häufig handelt es sich hierbei um eine „Kombitherme“ als Gas-Etagenheizung, die mit Erdgas betrieben wird. Beziehen Sie eine Wohnung mit Gas-Etagenheizung, so müssen Sie mit dem örtlichen Gasversorger einen Vertrag abschließen. Dieser legt auch die monatliche Vorauszahlung fest.

Gemeinschaftsordnung

Gilt für Wohnungseigentum:
Regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander.

Gewerbezuschlag

Wenn Sie in Ihrer Mietwohnung einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen möchten, und sei sie noch so leise und unbemerkt, ist die Erlaubnis des Vermieters einzuholen.
In diesem Fall kann ein Gewerbezuschlag vereinbart werden.

Grillen auf dem Balkon

Zum Sommer gehört das Grillen…
Doch Achtung:
Um Ärger vorzubeugen sind einige Dinge vor dem Grillen auf dem Balkon zu beachten:

• 48 Stunden vorher die Nachbarn informieren
• Brandschutz beachten
• Maximal einmal im Monat
• niemand darf sich dadurch belästigt fühlen

Grundmiete

Siehe –> Nettokaltmiete

Handelsgesetzbuch (HGB)

Gesetzliche Vorschriften zur Führung von Handelsbüchern und Erstellung von Jahresabschlüssen in Deutschland.

Hausgeld

Gilt für Wohnungseigentum:
Ist die monatliche Zahlungsverpflichtung des einzelnen Eigentümers. Diese setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen z.B.:

• Betriebskosten
• sonstige Betriebskosten
• Zuführung zur Rücklage
• Verwaltergebühr
• laufende Instandhaltung.

Hausmeister

Dieser ist für die Einhaltung der Hausordnung durch die Mieter verantwortlich, hat für Ordnung, Sauberkeit und Ruhe zu sorgen und Verstöße oder Mängel dem Verwalter zu melden. Die Kosten für den Hausmeister können durch vertragliche Vereinbarung als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.

Hausordnung

Diese konkretisiert die allgemeine Obhutspflicht der Mieter über die Mietsache. Um zusätzliche Pflichten zu begründen, muss die Hausordnung von den Parteien zum Bestandteil des Mietvertrages erklärt worden sein und es sich lediglich um Nebenpflichten (wie z. B. Treppenreinigung) handeln.

Haustiere

Ohne Genehmigung des Vermieters sind Kleintiere zur Haustierhaltung erlaubt (Vögel, Fische etc.)
Möchten Sie einen Hund oder eine Katze mit in die Wohnung nehmen, müssen Sie dies vorher schriftlich beantragen.

Heizungsarten

• Fernwärme
• Gas- Etagenheizung
• Zentralheizung

Heizkostenverordnung

Die Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten gilt für die Verteilung der Kosten des Betriebes zentraler Heizungs- und Warmwasser-versorgungsanlagen sowie der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser auch aus zentralen Heizungs- und zentralen Warmwasser-versorgungsanlagen durch den Gebäudeeigentümer auf die Nutzer der mit Wärme oder Warmwasser versorgten Räume (§ 1 Abs. 1 HeizkostenV).

Insolvenz

Insolvenz ist das Unvermögen, finanzielle Forderungen dauerhaft erfüllen zu können. Auch Privatpersonen können eine sogenannte Verbraucherinsolvenz anmelden. Im Rahmen einer Insolvenzberatung wird auch das Thema Mietschulden behandelt. Bevor es soweit kommt, sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen weiter und nennen Ihnen die richtigen Beratungsstellen, bei denen Ihnen der Weg aus dem Teufelskreis gezeigt wird.

Instandhaltung

Der Vermieter hat die dem Mieter vermietete Sache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Der Vermieter muss dem Mieter daher die Mietsache nicht nur in einem vertragsgemäßen Zustand übergeben, sondern weiterhin auch dafür Sorge tragen, dass dieser Zustand während der Mietzeit erhalten bleibt.

Kalte Betriebskosten

Das sind alle Betriebskosten die nicht Heizung und Warmwasser betreffen. Die kalten Betriebskosten entstehen dem Vermieter im Zusammenhang mit dem Betrieb des Grundstücks und werden auf den Mieter umgelegt. Das sind zum Beispiel die Kosten für die Wasserversorgung und Entwässerung des Grundstücks, die Haus- und Straßenreinigung oder auch Gartenpflege

Siehe auch –> Warme Betriebskosten

Kaution

Eine Kaution ist keine Pflicht.
Sie ähnelt einem Pfand und sichert den Vermieter gegen Schäden ab.
Sie unterliegt einer treuhänderischen Zweckbindung und darf maximal das Dreifache einer monatlichen Grundmiete betragen. Bei uns allerdings ist eine Kaution nicht üblich!

Kündigung

Eine Kündigung ist eine Möglichkeit zur Beendigung des Mietverhältnisses. Hierbei unterscheidet man zwischen der ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung.
Bei der ordentlichen Kündigung sind die gesetzlichen Fristen (Kündigung durch den Mieter: für DDR-Mietverträge 14 Tage, sonst i. d. R. 3 Monate – Eingang der Kündigung spätestens zum 3. Werktag wichtig !!) einzuhalten. Die außerordentliche Kündigung kann dagegen fristlos oder unter Einhaltung der kurzen gesetzlichen Mindestfrist von 3 Monaten erfolgen. Die außerordentliche Kündigung bedeutet, dass das Mietverhältnis aus wichtigem Grund aufgehoben wird.
Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum bedarf die Kündigung – egal ob durch Mieter oder Vermieter – stets der schriftlichen Form (§ 568 Abs. 1 BGB).

Lärmbelästigung

Belästigungen durch Lärm haben oft Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien oder einem Dritten zur Folge. Grundsätzlich gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung auch die Nutzung von Geräten wie z. B. Fernseher, Radio, Staubsauger, elektrische Küchengeräte. Wann eine unzumutbare Belästigung anderer eintritt, entscheidet die objektive Vermeidbarkeit, d. h. ob der Mieter die Lautstärke regulieren kann (Familienfeier im Gegensatz zum Rasenmäher oder Musikinstrument). Bei der Prüfung der Zumutbarkeit sind neben der Vermeidbarkeit auch die ortsüblichen Verhältnisse zu berücksichtigen, da ortsübliche Beeinträchtigungen hingenommen werden müssen und keinen Grund zur Beanstandung darstellen.

Bei unzumutbarem Lärm können Sie Ihrem Verwalter behilflich sein und folgendes Lärmprotokoll ausfüllen. –> Lärmprotokoll (Link zum Lärmprotokoll)

Lüften

Am Besten lüften Sie mehrmals täglich Ihre Wohnung: Öffnen Sie alle Fenster, um so stoßartig die gesamte Wohnung quer zu lüften. Nach 5 bis 10 Minuten haben Sie die vorhandene Raumluft ausgetauscht und können die Fenster wieder schließen. So wird die Luftfeuchtigkeit in Ihrer Wohnung stabil gehalten und ein gesundes Raumklima erreicht.

In unserem Downloadbereich haben wir zu diesem Thema ein Infoblatt für Sie –> LINK

Mängel

Der Vermieter ist verpflichtet, die Mieträume in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit darin zu erhalten. Sind die Räume mit Mängeln behaftet, kann der Mieter eine „Minderung der Miete“, ggf. Schadenersatz beanspruchen und Verwendungsersatz bei Selbsthilfe verlangen. Ein Mangel ist ein Fehler, der die Tauglichkeit der Mietsache zu ihrem vertragsgemäßen Gebrauch einschränkt oder ganz aufhebt. Der Mieter muss dem Vermieter unverzüglich anzeigen, wenn im Laufe der Mietzeit ein Mangel an der Mietsache entsteht. Der Mieter kann dann verlangen, dass der Vermieter die Mieträume in vertragsgemäßen Zustand hält, also auch die Mängel beseitigen lässt.

Miete

Die Miete ist die Gegenleistung des Mieters für die Überlassung der Mietsache. Sie beinhaltet das gesamte Entgelt für die Leistung des Vermieters. Zur Miete gehören auch die Betriebskosten, sofern sie im Mietvertrag gesondert ausgewiesen sind. Die Höhe der Miete unterliegt grundsätzlich der freien Vereinbarung der Parteien.

Siehe auch –> Fälligkeit der Miete

Mieterhöhung

Unter Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete kann der Vermieter eine Mieterhöhung während des laufenden Mietverhältnisses aussprechen. Weitere Mieterhöhungsgründe können die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen oder auch der Abbau von Förderungen im preisgebundenen Wohnraum sein.

Mietminderung

Setzt einen Mangel an der Mietsache voraus und ist eine kraft Gesetzes eintretende Änderung der Vertragspflicht. Sie besteht nur für die Dauer des Mangels. Die Miete ist, wenn ein erheblicher Mangel der Mietsache vorliegt, in dem Umfang geringer, um den der objektive Gebrauchswert der Miete gemindert ist. Sog. Mietminderungstabellen können Ihnen einen ersten Anhaltspunkt über die jeweilige Höhe der Minderung geben.

Mietrückstände

Siehe –> Verzug

Mietvertrag

Durch den Mietvertrag wird das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter begründet. „Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.“ (§ 535 Abs. 1 BGB) „Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.“ (§ 535 Abs. 2 BGB)

Modernisierung

Dies sind Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache oder zur Einsparung von Energie und Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraums. Bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert erhöhen sind insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung des Zuschnittes der Wohnung, der Belichtung und Beleuchtung, des Schallschutzes, der Energie- oder Wasserversorgung, der sanitären Einrichtungen, der Sicherung vor Diebstahl.

Nebenkosten

Siehe –> Betriebskosten

Nebenräume

Sind Nebengelasse zu Ihrer Wohnung, die nicht zur Wohnfläche zählen (z.B. Keller oder Bodenverschlag)

Nettokaltmiete

Ist die Grundmiete ohne alle Nebenkosten (Kosten für Heizung und Warmwasser, Betriebskosten, sonstige Zuschläge)

Nutzungsentschädigung

Dieser Begriff bedeutet, dass jemand ein Grundstück oder Räumlichkeiten nutzt, ohne Mieter oder Pächter zu sein aber für die Nutzung ein Entgelt zu leisten hat. Übergibt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seine Wohnung nicht, hat er für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung zu leisten. Die unterste Grenze liegt hier bei der Höhe der bisherigen Miete.

Obhutspflicht

Diese obliegt jedem Mieter. Er hat die Mietsache während der Mietzeit pfleglich zu behandeln und Schäden zu vermeiden, soweit es ihm möglich ist. Die Obhutpflicht beginnt mit der Überlassung der Mietsache. Sie umfasst neben den Mieträumen auch alle Räume des Anwesens, die dem Mieter zugänglich sind. Ein wichtiger Fall ist hierbei die Anzeigenpflicht a „Anzeigenpflicht“. Eine Verletzung der Obhutpflicht kann in besonders schweren Fällen sogar zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen.

Objekt

Sammelbegriff für:

•Gebäude
•Garten
•Anlagen
•sonstige Bauwerke
•Freianlagen

Pacht

Unterscheidet sich von der Miete in folgenden Punkten:

• verpachtet werden Rechte vs. vermietet werden Sachen,
• der Pächter hat das Recht, aus der Pachtsache Ertrag zu ziehen
• der Mieter hat nur ein Recht zum Gebrauch der Sache.
• Sonderregelungen gelten für die Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken, für Pacht von Kleingärten und für Apothekenpacht.

Prozesskosten

Sie umfassen die Gerichtskosten und soweit die Parteien durch Rechtsanwälte vertreten werden, deren Gebühren und Auslagen. Die Höhe der Kosten orientiert sich am Streitwert und am Umfang der Tätigkeit des Anwaltes.
Mit Erhebung der Klage fällt bereits ein Gebührenbetrag an. Die Anwaltskosten entstehen spätestens, wenn der Rechtsstreit vor dem Landgericht oder einer höheren Instanz landet, da hier Anwaltszwang herrscht. I. d. R. hat die unterliegende Partei die gesamten Kosten des Rechtsstreites zu tragen bzw. zu erstatten (§ 91 ZPO).

Reinigungspflicht

Die sogenannte Reinigungspflicht sollte entweder im Vertrag oder in der dem Vertrag beiliegenden Hausordnung geregelt sein. Ist das der Fall, so ist der Mieter verpflichtet die gemeinschaftlich benutzten Teile des Hauses zu reinigen. Dabei ist die Reinigungspflicht gleichmäßig unter allen Mietern aufzuteilen. Ist ein Mieter z. B. wegen Krankheit oder Urlaub verhindert, seiner Reinigungspflicht nachzukommen, hat er einen Ersatz zu organisieren.

Renovierung

Siehe –> Schönheitsreparaturen

Rückbau

Haben Sie in Ihrer Wohnung den ursprünglichen Zustand verändert, müssen Sie in der Regel beim Auszug diesen Zustand wieder herstellen (z.B. Entfernung angebrachter Jalousien, Markisen, Laminat, Einbauküche Wandverkleidung, Deckenverkleidung etc.)
Der Begriff Rückbau wird auch im Zusammenhang mit dem Abriss (Rückbau von Gebäuden) verwendet.

Rückgabe der Mietsache

Erfolgt nach Beendigung des Mietverhältnisses. Beendet ist das Mietverhältnis mit dem letzten Tag der Mietzeit. Der Mieter kann aber auch die Räume vor der Beendigung übergeben, da er nicht zum Gebrauch verpflichtet ist. Verpflichtet ist er jedoch zur Zahlung der Miete bis zur Beendigung des Mietverhältnisses. Wie die Räumlichkeiten zu übergeben sind, regelt Ihr Mietvertrag.

Schadenminderungspflicht

Ist ein Schadensfall eingetreten, muss der Geschädigte dafür Sorge tragen, dass der Schaden nicht größer wird.
Beispiel: Wasser tropft in Ihrer Wohnung von der Decke. Bitte setzen Sie sich sofort mit dem über Ihnen wohnenden Mieter in Verbindung. Womöglich ist sein Waschmaschinenschlauch oder Heizungsrohr geplatzt.
Sehen Sie also nicht tatenlos zu, wie der Schaden größer wird. Neben der Ursachenforschung und der möglichen Minderung weiterer Schäden, sollten Sie natürlich umgehend Ihren Vermieter informieren.
Hierzu hängen auch in jedem Hauseingang die Havarie-Notfallnummern aus.

Schlüssel

Alle zu Ihrer Wohnung gehörenden Schlüssel wurden Ihnen beim Wohnungsübergabetermin zum Vertragsbeginn übergeben und sind in Ihrem Wohnungsübergabeprotokoll aufgelistet. Häufig handelt es sich um gesicherte Schließanlagen, so dass das Anfertigen weiterer Schlüssel der Zustimmung des Vermieters bedarf.

Schönheitsreparaturen

Diese werden meistens vertraglich geregelt. Sie umfassen in der Regel das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren. Die Renovierungsfristen betragen i. d. R. :

• für Küchen, Bäder und Duschräume 5 Jahre,
• für Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten 8 Jahre und
• für andere Nebenräume 10 Jahre.

Die Fristen beginnen erstmals mit Beginn der Mietzeit. Der Mieter ist für den Umfang der im Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig.
Die Arbeiten sind ordnungsgemäß, also fachgemäß und zumindest in mittlerer Art und Güte durchzuführen.

Sperrmüll

Sperrmüll gehört nicht in den Hausmüll. Sperrmüll ist mit einer Sperrmüllkarte, die auch bei uns erhältlich ist, bei der Entsorgungsgesellschaft anzumelden.

Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung Löbau finden Sie hier: Stadtverwaltung

Stadtwerke Löbau

Die Stadtwerke Löbau finden Sie hier: SWL

Störung des Hausfriedens

Ist ein Verstoß gegen mietvertragliche Verpflichtungen. Diese Belästigung muss erheblich und für den anderen Vertragsteil unzumutbar sein. Das kann z. B. bei fortgesetztem Lärmen oder auch bei vertragswidriger Nutzung des Mietobjektes der Fall sein. Grundsätzlich muss der Störende schuldhaft gehandelt haben. Die Störung des Hausfriedens gilt als wichtiger Grund, aus welchem ein Mietverhältnis auch außerordentlich fristlos gekündigt werden kann.

Teilungserklärung

Gilt für Wohnungseigentum:
Die Teilungserklärung beschreibt die Teilung eines Grundstückes sowie die Aufteilung von Grundstück und Gebäude auf die einzelnen Eigentümer (Miteigentumsanteile).

Tierhaltung

Siehe –> Haustiere

Tod des Mieters

Stirbt ein Ehepartner, so tritt der Ehegatte, der mit dem Verstorbenen einen Haushalt führte, mit dessen Tod in das Mietverhältnis ein. Dasselbe gilt für den Lebenspartner. Kinder, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führen, treten ebenfalls mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte eintritt. Auch die Fortsetzung mit den bereits im Mietvertrag aufgeführten Personen ist rechtlich selbstverständlich, denn der Tod des Mieters lässt die anderen Vertragsbeziehungen unberührt. Tritt niemand in das bestehende Mietverhältnis ein, so wird es mit den Erben fortgesetzt.

Übergabeprotokoll

Im Übergabeprotokoll, welches sich in Ihrem Mietvertrag befinden sollte, wird der Zustand der Mietsache zum Zeitpunkt der Übergabe (Abschluss des Mietvertrages) protokolliert.

Übernahmeprotokoll

Im Übernahmeprotokoll wird der Zustand der Mietsache zum Zeitpunkt der Übernahme (Ende des Mietvertrages) protokolliert.

Untermiete

Diese liegt vor, wenn der Mieter den Gebrauch der gemieteten Sache einem Dritten gegen Entgelt überlässt. Grundsätzlich ist der Mieter nicht berechtigt, ohne Erlaubnis des Vermieters seine Wohnung unterzuvermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, ist der Mieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen Frist (3 Monate bei Wohnraum) berechtigt, sofern in der Person des Untermieters nicht ein wichtiger Grund vorliegt. Die Rechtsverhältnisse zwischen Mieter und Untermieter bestimmen sich nach dem abgeschlossenen Vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen. Zwischen Vermieter und Untermieter bestehen keine vertraglichen Beziehungen.

Veräußerung des Grundstücks

Im Fall des Verkaufs des Grundstückes tritt der Käufer an die Stelle des Vermieters. Also laufen die Mietverträge unverändert weiter (§ 566 BGB).

Verkehrssicherungspflicht

Ist die allgemeine Rechtspflicht, im Verkehr Rücksicht auf die Gefährdung anderer zu nehmen. Die besondere Pflicht des Vermieters gegenüber dem Mieter ist es, Schäden an Leib und Leben des Mieters, die durch einen mangelhaften Zustand der Mietsache entstehen könnten, abzuwenden. Diese Pflicht gilt auch gegenüber Personen, die berechtigterweise das Grundstück betreten (Postbote, Besucher, …).

Vertragsnummer

Die Vertragsnummer erleichtert die Korrespondenz zwischen Mieter und Vermieter. Bitte geben Sie bei jedem Brief Ihre Vertragsnummer mit an, um die Bearbeitung Ihres Anliegens zu beschleunigen. Sie finden Ihre Vertragsnummer auf Seite 1 Ihres Mietvertrages (rechts oben unter dem Strichcode).

Vertragswidriger Gebrauch

Der Umfang des vertragsgemäßen Gebrauchs wird durch den Vertragszweck bestimmt. Bei einem Wohnraummietvertrag sind die angemieteten Räume als Wohnung zu nutzen. Ist das nicht der Fall, so kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen auf Unterlassung klagen oder fristlos kündigen.

Verwalter

Gilt für Wohnungseigentum:
Diesem obliegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums entsprechend der gesetzlichen Grundlagen und des Verwaltervertrages.

Verwaltervertrag

Gilt für Wohnungseigentum:
Wird zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter geschlossen, der entweder eine natürliche oder eine juristische Person sein kann. Dieser Vertrag ergänzt die gesetzlichen Regelungen.

Verwaltungsbeirat

Gilt Wohnungseigentum:
Hierbei handelt es sich um ein gewähltes, ehrenamtliches Kontrollorgan einer Eigentümergemeinschaft.

Verzug

Beim Verzug unterscheidet man Schuldner- und Gläubigerverzug. Ein Schuldnerverzug liegt vor, wenn der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers hin, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt nicht reagiert. Im Falle der Mietzahlung also, wenn der Mieter die Miete auch nach Erhalt einer Mahnung des Vermieters nicht zahlt. Bei der Betriebskostenabrechnung bedarf es keiner Mahnung, da das als eine einmalige Nachzahlungspflicht des Mieters gilt. Der Zugang einer solchen Abrechnung löst deshalb den Lauf der 30-Tages-Frist aus. Gerät ein Mieter in Verzug so hat er dem Gläubiger den Verzugsschaden zu ersetzen, bei Geldschulden sind das Verzugszinsen (5 % über dem Basiszinssatz).

Gläubigerverzug ist, wenn der Gläubiger die angebotene Leistung des Schuldners nicht annimmt.

Warme Betriebskosten

Bei den sogenannten „warmen Betriebskosten“ handelt es sich um die Kosten für Heizung und Warmwasser. Sie werden verbrauchsabhängig mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung abgerechnet.

Wettbewerbsschutz

Ist ein anderer Begriff für Konkurrenzschutz. Dieser spielt bei der Vermietung von Geschäftsräumen eine wichtige Rolle. Im Mietvertrag wird geregelt, inwieweit der Vermieter verpflichtet ist, Wettbewerb von seinem Geschäftsraummieter fern zu halten. Wichtig ist die ausführliche und zweifelsfreie Regelung bei der Vertragsgestaltung.

Wirtschaftsplan

Gilt für Wohnungseigentum:
Der Wirtschaftsplan wird vom Verwalter erstellt. Hier werden alle Kosten und Erträge für das jeweilige Wirtschaftsjahr erfasst. Er muss von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden.

Wohnfläche

Die Wohnfläche ist im Mietvertrag vereinbart und wird nach der Wohnflächenverordnung berechnet. In der Regel hat die Angabe der Wohnungsgröße im Mietvertrag nur beschreibenden Charakter. Ist die tatsächliche Wohnfläche einer Mietwohnung geringer als im Mietvertrag angegeben, kann ein zur Minderung der Miete führender Mangel der Mietsache nur dann vorliegen, wenn die Flächendifferenz erheblich (ca. + 10%) und die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung gerade durch die geringere Wohnfläche beeinträchtigt ist.

Wohngemeinschaft

Der Begriff „Wohngemeinschaft“ bedeutet, dass mehrere Personen zusammen eine Wohnung anmieten. Alle Mitglieder der Gemeinschaft sind dann Vertragspartner. Das größte Problem bei der Vermietung an eine WG ist der Wechsel von Mietern. Unproblematisch ist es, wenn im Mietvertrag ausdrücklich eine Nachfolgeklausel vereinbart ist. Kündigen können nur alle Mieter gemeinsam, so wie auch nur allen Mietern gegenüber gekündigt oder eine Mieterhöhung ausgesprochen werden kann.

Wohnungseigentümergesetz

Gilt für Wohnungseigentum:
Dieses Gesetz ist die rechtliche Grundlage für Eigentümergemeinschaften.

Zentralheizung

Zentralheizung ist die zentrale Versorgung mit Wärme und die heute am verbreitetste Methode. Bei diesem System wird das ganze Gebäude von einer Heizungsanlage über Rohrleitungen und Heizkörper mit Wärme versorgt. Befindet sich im Anwesen eine Zentralheizung, ist der Vermieter verpflichtet, sie während der üblichen Heizperiode in Betrieb zu nehmen. Der Mieter seinerseits ist verpflichtet, die Heizleistung des Vermieters anzunehmen.

Zwangsräumung

Eine Zwangsräumung ist eine unschöne sowie die letzte Maßnahme des Vermieters, wenn sich der Mieter entweder in einem Prozessvergleich zur Räumung des Mietobjekts verpflichtet oder das Gericht den Mieter zur Räumung verurteilt hat und der Mieter seiner Räumungspflicht nicht nachgekommen ist. Bei Ehegatten als Mieter muss der Räumungstitel gegen beide vorliegen. Zuständig für die Durchführung der Zwangsräumung ist ausschließlich der Gerichtsvollzieher.

Hier finden Sie einige Begriffe und die dazugehörigen Erklärungen.

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